Impressumspflicht

 

Die Impressumspflicht gilt für geschäftsmäßige Dienste nach § 5 DDG. Mit digitalen Diensten sind Dienste der Informationsgesellschaft gemeint und das ist jede in der Regel gegen Entgelt, elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung.

Betreiben Sie ein Geschäft, welches eine Kontinuität haben soll, erbringen Sie entgeltliche Leistungen und bieten Sie Leistungen im Internet an, wobei der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt, dann benötigen Sie ein Impressum.

Ausgenommen sind Internetangebote von privaten Anbietern und von Idealvereinen, also nicht kommerzielle Angebote.

Alle kommerziellen Dienste unterliegen den Anforderungen nach § 5 DDG.

 

Das Impressum muss von jedem Diensteanbieter gestellt werden, also jeder Verkäufer auf Portalen wie eBay oder Amazon muss ein Impressum haben und es reicht nicht, sich auf das Impressum des Portals zu berufen.

 

Unter das DDG fällt eine Webseite an sich als Informationsdienst und auch die Versendung von Newslettern oder die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen via E-Mail. Die Versendung von E-Mails an sich, wenn es sich nicht um Werbe-Mails handelt, stellt eine reine Telekommunikation ohne Dienstcharakter dar und fällt nicht unter das DDG.

 

Mit dem DDG wurden Regeln der E-Commerce-Richtlinie ins nationale Recht umgesetzt.