Als Unternehmer müssen Sie rechtliche Vorgaben einhalten. Sie benötigen rechtskonforme Rechtstexte, Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder müssen auch die Anforderungen an eine rechtskonforme Rechnung erfüllen.

Wir unterstützen Sie in den folgenden Themen:

Rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir erstellen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webseitenbetreiber, Onlineshop-Betreiber und andere Unternehmer, die ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen individuell und auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten benötigen.

Wenn Sie eine individuelle und auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Erstellung wünschen und keine Generatoren oder Mustervorlagen, die Sie sich selbst zusammenstellen müssen, dann stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Vor Erstellung der Rechtstexte finden eine telefonische Rechtsberatung oder nach Wunsch eine Videokonferenz statt. Dabei werden Ihre Wünsche und Erwartungen besprochen. Sie können uns Ihre Wünsche aber auch schriftlich übermitteln, so wie es Ihnen passt.

Vertragsgestaltung

Benötigen Sie einen Vertrag, um die rechtlichen Bedingungen mit Ihrem Vertragspartner schriftlich festzuhalten, dann gestalten wir einen entsprechenden Vertrag nach Ihren Wünschen und Ihren Bedürfnissen. Auch hier findet im Vorfeld eine Besprechung und  Beratung durch qualifizierten Anwalt statt.

Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Wenn Sie Verträge mit Verbrauchern schließen, müssen Sie sie zwingend über ihr Widerrufsrecht belehren. Andernfalls hat der Verbraucher nicht nur zwei Wochen Zeit den Vertrag zu widerrufen, sondern bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung oder falls gar keine Widerrufsbelehrung erfolgt, hat der Verbraucher ein Jahr und zwei Wochen Zeit, den mit Ihnen geschlossenen Vertrag zu widerrufen. In der Konsequenz wären dann die gegenseitig erhaltenen Leistungen zurückzugewähren. Um diese Rechtsfolge zu vermeiden, muss die dem Verbraucher übermittelte Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Anforderungen an eine rechtskonforme Rechnung und Zahlungsfrist

Wie sieht eine rechtskonforme Rechnung aus? Was muss eine Rechnung enthalten?

Fragen rund um die Erstellung einer Rechnung, die sowohl die umsatzsteuerlichen Vorgaben als auch die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Anspruchsdurchsetzung, insbesondere die Inverzugsetzung werden im Rahmen einer Rechtsberatung oder bei Beauftragung der Erstellung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen beantwortet.

Mahnung und Verzug

Wenn Ihr Vertragspartner Ihre Rechnung nicht bezahlt, stellt sich die Frage, wie Sie es erreichen, dass er zahlt. Damit Sie rechtliche Schritte unternehmen können, muss sich der säumige Vertragspartner in Verzug befinden. Grundsätzlich kommt ein säumiger Vertragspartner aufgrund einer Mahnung in Verzug. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn Sie mit dem Vertragspartner eine Zahlungsfrist vereinbart haben. Die Vereinbarung kann im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden. Ein einseitiges Zahlungsziel auf der Rechnung, ohne eine vertragliche Vereinbarung, setzt den Vertragspartner nicht in Verzug. Der BGH hat dazu entschieden, dass ein einseitiges Zahlungsziel auf der Rechnung für die Fälligkeit der Zahlung nicht ausreicht und gemäß § 286 III BGB die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig wird. Gemäß § 286 III BGB tritt automatisch Verzug nach 30 Tagen nachdem die Zahlung fällig war und nach Zugang der Rechnung beim Schuldner. Hier bedarf es keiner weiteren Mahnung.

Rechtsberatung und Rechtsverfolgung - Forderungsdurchsetzung

Wenn Sie eine offene Forderung gegen einen Schuldner haben, beraten wir Sie, wie Sie ihre Forderung am besten durchsetzen können. Wir setzen Ihre Forderung gegenüber säumigen Kunden für Sie durch.

Wir vertreten Sie außergerichtlich.

Sollte die außergerichtliche Durchsetzung nicht erfolgreich sein, so können wir für Sie ein gerichtlichen Mahnverfahren durchführen oder Klage erheben.

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie in der Forderungsdurchsetzung.

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine Möglichkeit, um zu einem Titel zu gelangen, mit dem Sie gegen den säumigen Schuldner vollstrecken können. Dabei handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren beim Mahngericht.  In Deutschland gibt es 12 Mahngerichte. Für Berlin und Brandenburg gibt es ein gemeinsames Mahngericht, für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, für Rheinland-Pfalz und Saarland und für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es jeweils ein Mahngericht. Dagegen gibt es in Nordrhein-Westfalen zwei Mahngerichte.

 

Bei diesem Verfahren reichen Sie ein Formular beim Gericht ein und das Mahngericht erlässt zunächst einen Mahnbescheid. Sofern der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt, kann und muss im nächsten Schritt ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Denn nur aus dem Vollstreckungsbescheid können Sie vollstrecken, aus dem Mahnbescheid geht das nicht. Wird gegen den Vollstreckungsbescheid kein Widerspruch eingelegt, dann haben Sie einen Vollstreckungstitel, mit dem Sie gegen den Schuldner vollstrecken können.

 

Wir führen für Sie das gerichtliche Mahnverfahren durch. Kontaktieren Sie uns.

 

 

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